§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Coaching- und Begleitungsleistungen, die die Anbieterin Susanne Pistol, Stiftstraße 2e, 19053 Schwerin, info@susannepistol.de (nachfolgend „Coach“) gegenüber Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kundin“) erbringt.
(2) Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn die Kundin ihnen vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt hat oder ihr die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht wurden und sie den Vertrag abschließt.
(3) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin finden keine Anwendung, es sei denn, die Coach stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zu.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Coach und der Kundin, insbesondere Coaching- oder Dienstleistungsverträge, gehen diesen AGB gemäß § 305b BGB vor.
§ 2 Verbraucherdefinition
(1) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Coach erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(3) Soweit in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, gelten diese für alle Geschlechter gleichermaßen. Die Verwendung der weiblichen Form dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung.
§ 3 Ausschluss von Unternehmern
(1) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Verträge mit Unternehmern werden nicht geschlossen. Die Coach erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
§ 4 Alter und Geschäftsfähigkeit
(1) Die Inanspruchnahme der Leistungen der Coach setzt voraus, dass die Kundin das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt geschäftsfähig ist.
(2) Mit Abschluss des Vertrages erklärt die Kundin, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt geschäftsfähig ist.
§ 5 Art und Umfang der Leistungen
(1) Die Coach erbringt Dienstleistungen im Bereich Coaching/Mentoring. Gegenstand der Leistungen ist die unterstützende Begleitung der Kundin bei persönlichen Fragestellungen durch Gespräche, Reflexion, strukturierende Impulse und prozessbezogene Orientierung. Eine systematische Wissens- oder Fähigkeitsvermittlung (Unterricht/Ausbildung) ist nicht geschuldet.
(2) Die Leistungen erfolgen anlassbezogen, ohne vorgegebenen Lehrplan/Curriculum und ohne auf einen bestimmten Lernerfolg gerichtete Struktur. Lernzielkontrollen, Prüfungen, Leistungsnachweise oder Zertifikate sind nicht Gegenstand der Leistungen.
(3) Je nach gebuchtem Angebot können Leistungen insbesondere umfassen: (i) Online-Einzelsessions per Videokonferenz/Telefon, (ii) begleitende asynchrone Kommunikation über vereinbarte Kanäle (z. B. E-Mail/Messenger) im vereinbarten Umfang, (iii) Anregungen/Impulse zur Selbstreflexion sowie (iv) die Bereitstellung von Unterlagen/Materialien zur eigenverantwortlichen Nutzung der Kundin.
(4) Der konkrete Leistungsumfang (insbesondere Anzahl/Dauer der Sessions, Laufzeit, Kommunikationsumfang, ggf. bereitgestellte digitale Inhalte) ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot/der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbestätigung.
(5) Ergänzend gelten die Abgrenzungen zu Therapie/Heilbehandlung/medizinischer Beratung in § 6 und § 7 dieser AGB.
§ 6 Abgrenzung zu Therapie, Heilbehandlung und medizinischer Beratung
(1) Die Leistungen der Coach stellen ausdrücklich keine Therapie, keine Psychotherapie, keine Heilbehandlung und keine medizinische oder psychologische Beratung dar.
(2) Die Coach ist weder Ärztin, Psychotherapeutin noch Heilpraktikerin und erbringt keine Leistungen, die einer medizinischen, psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung gleichkommen.
(3) Die Leistungen der Coach ersetzen insbesondere nicht:
– ärztliche Untersuchungen, Diagnosen oder Behandlungen,
– psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen,
– medizinische oder psychologische Beratung durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal,
– sonstige Behandlungen oder Maßnahmen durch medizinische oder therapeutische Fachpersonen.
(4) Die Kundin ist verpflichtet, bei gesundheitlichen Beschwerden, psychischen Erkrankungen, akuten Krisen oder sonstigen medizinischen oder psychischen Problemen eigenverantwortlich ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
§ 7 Keine Diagnosen, keine medizinischen oder therapeutischen Empfehlungen
(1) Die Coach stellt keine Diagnosen und führt keine medizinischen, psychotherapeutischen oder heilkundlichen Behandlungen durch.
(2) Die im Rahmen der Leistungen erteilten Informationen, Impulse und Anregungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der Coaching- und Begleitungsarbeit und ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische oder psychologische Beratung oder Behandlung.
(3) Die Leistungen der Coach beinhalten keine medizinischen oder psychotherapeutischen Empfehlungen. Die Coach bewertet oder interpretiert keine medizinischen Befunde und nimmt keine medizinische oder therapeutische Einschätzung vor.
(4) Die im Rahmen der Coaching- und Begleitungsleistungen vermittelten Inhalte stellen keine verbindlichen Handlungsanweisungen dar. Sie erfolgen ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder individuelle medizinische oder therapeutische Geeignetheit.
(5) Eine medizinische, psychotherapeutische oder psychiatrische Prüfung der persönlichen, gesundheitlichen oder psychischen Verhältnisse der Kundin erfolgt nicht.
§ 8 Eigenverantwortung der Kundin und keine Erfolgsgarantie
(1) Die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen der Coach eine unterstützende Coaching- und Begleitungsleistung darstellen und keine Garantie für das Erreichen bestimmter Ergebnisse oder Erfolge bieten.
(2) Die Inanspruchnahme der Coaching- und Begleitungsleistungen setzt die aktive Mitwirkung, Offenheit und Eigenverantwortung der Kundin voraus. Die Ausgestaltung und Wirkung der Leistungen hängen maßgeblich von individuellen Faktoren der Kundin ab.
(3) Die Kundin bleibt für ihre Entscheidungen, Handlungen und deren Folgen selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für:
– die Umsetzung der im Coaching besprochenen Impulse und Anregungen,
– den Umgang mit der eigenen körperlichen und psychischen Gesundheit,
– die Einhaltung ärztlicher oder therapeutischer Empfehlungen von Fachpersonen,
– die eigenverantwortliche Einschätzung, ob und in welchem Umfang die Leistungen für sie geeignet sind.
(4) Die Coach übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Kundin auf Grundlage der Coaching- und Begleitungsleistungen trifft. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 9 Keine Erfolgsgarantie, Dienstvertragscharakter
(1) Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar. Die Coach schuldet keinen bestimmten Erfolg und kein bestimmtes Ergebnis, sondern die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(2) Die Coach erbringt die Leistungen mit der im Coaching üblichen Sorgfalt und nach branchenüblichen Standards unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistungsbeschreibung, orientiert an der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(3) Verlauf und mögliche Auswirkungen der Leistungen hängen wesentlich von Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Coach ab (insbesondere Mitwirkung, Offenheit und Eigenverantwortung der Kundin). Ergänzend gilt § 8.
§ 10 Digitale Inhalte und Zugangsberechtigung
(1) Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind alle von der Coach bereitgestellten digitalen Materialien (z. B. Texte, Audios, Videos, Worksheets, Handouts) in elektronischer Form.
(2) Digitale Inhalte werden der Kundin ausschließlich elektronisch bereitgestellt (z. B. per E-Mail/Download oder über einen passwortgeschützten Bereich/Plattform). Die technische Verfügbarkeit hängt von der Funktionsfähigkeit der jeweils eingesetzten Systeme und ggf. Drittanbieter-Plattformen ab.
(3) Die digitalen Inhalte dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Orientierung/Reflexion der Kundin und stellen keine Ausbildung, keinen Unterricht und keine systematische Wissens- oder Fähigkeitsvermittlung dar.
(4) Die Kundin erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur eigenen, persönlichen Nutzung. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Coach untersagt.
(5) Der Zugangszeitraum ergibt sich aus dem Angebot:
a) Befristeter Zugang: Der Zugang endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit bzw. Vertragsbeendigung, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
b) Unbefristeter Zugang („lebenslang“): Ein „lebenslanger Zugang“ bedeutet Zugang für die Dauer der wirtschaftlichen und technischen Verfügbarkeit des jeweiligen Produkts/der Plattform. Muss die Coach den Zugang einstellen (z. B. Plattformwechsel, Einstellung des Produkts, Sicherheitsgründe), wird die Kundin – soweit zumutbar – mindestens 30 Tage vorab in Textform informiert; ein Anspruch auf Aufrechterhaltung einer bestimmten Plattform/Technik besteht nicht.
§ 11 Einsatz von Dritten
(1) Die Coach ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner vertraglicher Leistungen geeigneter Dritter (z. B. freier Mitarbeiter oder Dienstleister) zu bedienen.
(2) Die Coach bleibt auch bei Einschaltung Dritter alleinige Vertragspartnerin der Kundin und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verantwortlich.
(3) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt der Einsatz Dritter ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 12 Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen
(1) Soweit Modalitäten der Leistungserbringung im Angebot/der Vertragsbestätigung nicht abschließend konkret festgelegt sind, darf die Coach diese im Rahmen des vereinbarten Leistungszwecks nach pflichtgemäßem Ermessen konkretisieren (z. B. Auswahl/Abfolge von Coaching-Methoden, konkrete Impulssetzung, Auswahl von Arbeitsmaterialien).
(2) Grenzen der Leistungsbestimmung: Die Leistungsbestimmung erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Kundin sowie des vereinbarten Vertragszwecks. Die Coach ist insbesondere nicht berechtigt,
– den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang (insbesondere Anzahl/Dauer vereinbarter Sessions oder vereinbarte Laufzeit) einseitig zu reduzieren,
– die Vergütung zu erhöhen oder
– den Charakter der Leistung grundlegend zu verändern.
§ 13 Kein Fernunterricht i.S.d. Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG)
(1) Nach dem Verständnis der Vertragsparteien stellen die Leistungen keinen Fernunterricht im Sinne des FernUSG dar. Maßgeblich ist die tatsächliche Ausgestaltung der Leistungen.
(2) Es findet keine planmäßige, systematische Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten in Form eines Unterrichts-/Ausbildungskonzepts statt. Die Leistungen erfolgen anlassbezogen und reflexionsorientiert, ohne Lehrplan/Curriculum und ohne auf einen bestimmten Lernerfolg gerichtete Progression.
(3) Lernzielkontrollen, Prüfungen, Zertifikate, Abschlüsse oder sonstige Leistungsnachweise sind nicht geschuldet und werden nicht durchgeführt.
(4) Etwaig bereitgestellte Materialien/Unterlagen dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Nutzung der Kundin (Orientierung/Reflexion) und sind nicht Bestandteil eines systematischen Lehrplans.
§ 14 Charakter der Leistungen
Die Leistungen stellen keine Ausbildung, keinen Unterricht und keine berufliche Qualifizierung dar; es wird kein anerkannter Abschluss oder eine Zertifizierung vermittelt.
§ 15 Ablehnung oder Abbruch der Begleitung bei akuten Krisen
(1) Die Coach behält sich das Recht vor, eine Begleitung abzulehnen oder abzubrechen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die Kundin in einer akuten psychischen oder physischen Krise befindet oder die Fortsetzung der Begleitung aus fachlichen oder ethischen Gründen nicht verantwortbar erscheint.
(2) In solchen Fällen weist die Coach die Kundin darauf hin, dass die Inanspruchnahme geeigneter professioneller Hilfe, insbesondere ärztlicher, psychotherapeutischer oder sonstiger fachkundiger Unterstützung, angezeigt sein kann.
(3) Die Ablehnung oder der Abbruch der Begleitung erfolgt zum Schutz der Kundin und begründet keine Haftung der Coach für daraus resultierende Folgen, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände entgegenstehen.
§ 16 Ablehnung oder Abbruch der Begleitung aus wichtigem Grund
(1) Die Coach kann die Leistungserbringung aus wichtigem Grund ablehnen oder abbrechen, wenn Umstände vorliegen, die eine verantwortbare oder zumutbare Durchführung erheblich beeinträchtigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) die Kundin die Zusammenarbeit nachhaltig stört oder wiederholt wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt, (ii) die Kundin die Coach beleidigt, bedroht oder belästigt, (iii) die Kundin erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen an Sessions teilnimmt, (iv) die Kundin Vertraulichkeits- oder Urheberrechtsverstöße in erheblicher Weise begeht oder (v) die Coach aus fachlichen Abgrenzungsgründen (insbesondere zur Abgrenzung zu therapeutischen/medizinischen Leistungen) eine Fortsetzung nicht verantworten kann; in diesem Fall wird die Coach die Kundin auf geeignete Fachstellen hinweisen.
(3) Rechtsfolgen richten sich nach § 37 sowie den gesetzlichen Vorschriften (insb. § 628 BGB). Eine pauschale Rückerstattungsausschlussregelung besteht nicht.
(4) Die Coach teilt der Kundin die Gründe in Textform mit.
§ 17 Keine Verantwortung für Leistungen und Aussagen Dritter
Soweit die Kundin im Rahmen der Leistungen Hinweise auf externe Angebote, Fachpersonen oder sonstige Dritte erhält, handelt es sich hierbei um unverbindliche Hinweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder individueller Eignung. Die Auswahl, Inanspruchnahme und Bewertung solcher Leistungen oder Angebote Dritter erfolgt eigenverantwortlich durch die Kundin. Die Coach macht sich Inhalte, Leistungen oder Aussagen Dritter nicht zu eigen und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 18 Selbstauskunfts- oder Orientierungsbogen
(1) Die Coach kann die Kundin bitten, einen Selbstauskunfts- oder Orientierungsbogen auszufüllen. Dieser dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung im Rahmen der Leistungen sowie der unterstützenden Einordnung der individuellen Situation der Kundin.
(2) Der Selbstauskunfts- oder Orientierungsbogen stellt keine medizinische oder psychologische Anamnese dar und dient nicht der Diagnose, Bewertung oder Behandlung medizinischer oder psychischer Beschwerden.
(3) Das Ausfüllen des Selbstauskunfts- oder Orientierungsbogens erfolgt freiwillig. Die Kundin kann die Beantwortung einzelner oder sämtlicher Fragen ablehnen.
(4) Eine Nichtausfüllung des Selbstauskunfts- oder Orientierungsbogens hat keine Auswirkungen auf die Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und gesondert etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Die Verarbeitung der im Selbstauskunfts- oder Orientierungsbogen enthaltenen personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Coach.
§ 19 Eigenangaben der Kundin
(1) Soweit die Kundin im Rahmen eines Selbstauskunfts-/Orientierungsbogens oder in Sessions Angaben macht, beruhen diese auf ihrer eigenen Einschätzung. Die Coach überprüft oder validiert diese Angaben nicht.
(2) Die Kundin wird gebeten, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen, soweit diese für die allgemeine Orientierung im Coachingprozess relevant sind.
(3) Unzutreffende oder unvollständige Angaben können den Coachingprozess beeinträchtigen und dazu führen, dass die Leistungen nicht oder nur eingeschränkt auf die individuelle Situation der Kundin eingehen können. Eine Haftung der Coach für Folgen unzutreffender Angaben besteht nicht, sofern die Coach diese nicht zu vertreten hat; zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 20 Vertragsschluss
(1) Auf Anfrage der Kundin erstellt die Coach – sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – ein unverbindliches und zeitlich befristetes Angebot.
(2) Die Kommunikation im Vorfeld des Vertragsschlusses kann fernmündlich (z. B. per Telefon oder Videokonferenz), in Textform (z. B. per E-Mail), über ein Onlineformular oder schriftlich erfolgen.
(3) Die Übersendung einer Eingangsbestätigung durch die Coach stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar. Sie dient ausschließlich der Information der Kundin über den Eingang ihrer Anfrage oder Erklärung.
(4) Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer ausdrücklichen Vertragsbestätigung der Coach in Textform zustande.
(5) Sofern im Einzelfall fernmündliche Gespräche zu Dokumentations- oder Nachweiszwecken aufgezeichnet werden sollen, erfolgt dies ausschließlich nach vorheriger Information der Kundin und nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Aufzeichnung begründet für sich genommen keinen Vertragsschluss.
§ 21 Unverbindlichkeit von Angeboten und Darstellung der Leistungen
(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite der Coach stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an die Kundin, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Angebote der Coach erfolgen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – unverbindlich.
(3) Die Coach ist berechtigt, Anfragen oder Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 22 Elektronische Kommunikation und Einbeziehung der AGB
(1) Vertragsbezogene Mitteilungen (z. B. Angebote, Vertragsbestätigung, Rechnungen) erfolgen grundsätzlich in Textform, insbesondere per E-Mail, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Die Kundin stellt sicher, dass die von ihr angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, erreichbar bleibt und E-Mails der Coach empfangen werden können (Spam-Filter/Überfüllung des Postfachs). Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet wurden.
(3) Die Kundin kann verlangen, Mitteilungen alternativ postalisch zu erhalten. Hierdurch entstehende angemessene Versand- und Bearbeitungskosten kann die Coach der Kundin nur in Rechnung stellen, wenn sie hierauf vorab in Textform hingewiesen hat.
§ 23 Mitwirkungspflichten der Kundin
Die Kundin ist gehalten, der Coach die für die Durchführung der vereinbarten Coaching- und Begleitungsleistungen erforderlichen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung zu stellen. Die Kundin wirkt daran mit, dass relevante Angaben rechtzeitig übermittelt werden und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, soweit diese für die Durchführung des Coachings von Bedeutung sind.
§ 24 Technische Voraussetzungen
Die Kundin ist eigenverantwortlich dafür, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Coaching- und Begleitungsleistungen bereitzuhalten. Hierzu zählen insbesondere eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung, geeignete Endgeräte (z. B. PC, Notebook oder Smartphone) sowie die jeweils erforderliche Software und Kommunikationsdienste. Die Coach übernimmt keine Verantwortung für technische Störungen, Ausfälle oder Nichtverfügbarkeiten, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere wenn diese auf technische Voraussetzungen auf Seiten der Kundin oder auf Störungen von Telekommunikations- oder Plattformanbietern zurückzuführen sind. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 25 Terminvereinbarung, Pünktlichkeit und Terminverschiebung
(1) Termine werden individuell vereinbart und in Textform bestätigt (z. B. E-Mail/Buchungssystem).
(2) Verspätungen der Kundin führen nicht zur Verlängerung der vereinbarten Session-Dauer.
(3) Terminverschiebungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Coach in Textform und erfolgen nach Verfügbarkeit; ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.
(4) Eine Anfrage zur Terminverschiebung muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform eingehen. Später eingehende Anfragen können abgelehnt werden; in diesem Fall gilt § 26 entsprechend.
§ 26 Absage, Ausfall und Terminverlegung
(1) Sagt die Kundin einen vereinbarten Termin ab oder erscheint sie nicht, kann der Coach eine Ausfallvergütung verlangen, soweit der Coach hierdurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht (insbesondere Leerlaufzeiten) und eine anderweitige Vergabe des Termins nicht möglich war. Es gilt:
a) Absage bis 24 Stunden vor Terminbeginn: kostenfrei.
b) Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn: Ausfallvergütung in Höhe von 50 % der vereinbarten Session-Vergütung.
c) Nichterscheinen ohne Absage: Ausfallvergütung in Höhe von 100 % der vereinbarten Session-Vergütung.
(2) Der Kundin bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Coach kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Ausfallvergütung entsprechend.
(3) Sagt die Coach aus wichtigem Grund ab (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, technische Störung), wird ein Ersatztermin angeboten; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 27 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der maßgebliche Preis ergibt sich aus der jeweiligen Vertragsbestätigung, dem Angebot oder der Rechnung.
(2) Die Zahlung erfolgt über die von der Coach angebotenen Zahlungsarten, insbesondere per Überweisung auf das angegebene Bankkonto oder über im Onlineshop bereitgestellte Zahlungsdienste. Die Coach behält sich vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen. Eine Zahlung durch Bargeld oder Schecks ist ausgeschlossen.
(3) Der vereinbarte Preis ist zu dem in der Vertragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen.
(4) Sofern eine Vorauszahlung oder Vorkasse vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung genannten Frist zu zahlen. Die Coach ist berechtigt, mit der Erbringung der Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang zu beginnen.
§ 28 Zahlungsverzug
(1) Die Kundin kommt in Zahlungsverzug, wenn sie eine fällige Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist leistet.
(2) Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Coach berechtigt, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen, insbesondere Verzugszinsen sowie den Ersatz eines nachweislich entstandenen Verzugsschadens.
(3) Die Coach ist ferner berechtigt, bei fortbestehendem Zahlungsverzug nach vorheriger angemessener Fristsetzung den Zugang zu noch nicht erbrachten Leistungen vorübergehend zu sperren, soweit dies verhältnismäßig ist. Die Sperrung stellt weder einen Rücktritt vom Vertrag noch eine Kündigung dar. Bereits erworbene gesetzliche Rechte der Kundin bleiben hiervon unberührt.
§ 29 Ratenzahlung und Abschlagszahlungen
(1) Auf Anfrage der Kundin und vorbehaltlich der Zustimmung der Coach kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die einzelnen Raten sind zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten fällig.
(2) Kommt die Kundin mit der Zahlung einer vereinbarten Rate in Verzug, gelten die Regelungen zum Zahlungsverzug gemäß § 28 dieser AGB entsprechend.
(3) Sofern kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde und dies im jeweiligen Angebot oder Vertrag vorgesehen ist, ist die Coach berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der jeweils erbrachten Leistungen zu verlangen.
§ 30 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
(1) Die Kundin ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
(2) Die Aufrechnung mit Forderungen der Coach ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen zulässig. Hiervon ausgenommen sind Gegenansprüche der Kundin wegen Mängeln der Leistung oder solche, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
§ 31 Stornierung
(1) Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist kann die Kundin ein gebuchtes Paket vor Leistungsbeginn stornieren. In diesem Fall kann die Coach eine angemessene Stornierungspauschale verlangen.
(2) Die Stornierungspauschale beträgt:
a) mehr als 14 Tage vor Leistungsbeginn: 10 % der vereinbarten Gesamtvergütung,
b) 7 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung,
c) weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung.
(3) Der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Coach kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Coach bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 32 Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich Susanne Pistol, Stiftstraße 2e, 19053 Schwerin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn ich die Dienstleistung vollständig erbracht habe und Sie mir vor Beginn der Leistung ausdrücklich erlaubt haben, mit der Ausführung zu beginnen, und dabei bestätigt haben, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Die Nutzung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben. Sie können es aber für Ihren Widerruf nutzen.)
An:
Susanne Pistol
Stiftstraße 2e
19053 Schwerin
E-Mail: info@susannepistol.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung:
Dienstleistung: ____________________________
Vertrag geschlossen am: ____________________
Name: ____________________________________
Anschrift: ________________________________
E-Mail: __________________________________
Datum: ____________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
§ 33 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, insbesondere der Angaben aus dem Selbstauskunfts- oder Orientierungsbogen, im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Einzelheiten zur Art, zum Umfang, zu den Zwecken der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der Kundin ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Coach, die auf der Website der Coach abrufbar ist und der Kundin vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
§ 34 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung
Die Coach haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Coach, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
+Für sonstige Schäden haftet die Coach unbeschränkt, soweit diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Coach, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit – Kardinalpflichten
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Coach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf. Zu den Kardinalpflichten zählt insbesondere die ordnungsgemäße Erbringung der ausdrücklich vereinbarten Leistungen (z. B. Durchführung vereinbarter Sessions/Termine und Bereitstellung vereinbarter Zugänge/Materialien), nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs.
(4) Haftungsausschluss im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung der Coach – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände – ausgeschlossen.
(5) Zwingende Haftungstatbestände
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels bleiben unberührt.
(6) Kein Erfolg geschuldet – keine Ergebnis-/Erfolgshaftung
Die Coach schuldet keinen bestimmten Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ergebnisse. Eine Haftung allein wegen des Ausbleibens eines bestimmten Ergebnisses oder einer bestimmten Entwicklung ist ausgeschlossen.
(7) Eigenverantwortliche Entscheidungen der Kundin
Die Kundin trifft Entscheidungen und setzt Impulse eigenverantwortlich um. Für Entscheidungen, Maßnahmen und deren Folgen, die die Kundin auf Grundlage oder im Zusammenhang mit den Leistungen trifft, haftet die Coach nur nach Maßgabe der Absätze (1) bis (3).
(8) Hinweise auf Dritte
Soweit die Coach im Rahmen der Leistungen auf externe Angebote oder Fachpersonen hinweist, übernimmt sie für deren Inhalte, Aussagen oder Leistungen keine Verantwortung; dies gilt nicht, soweit sich die Coach zur Erfüllung eigener Vertragspflichten Erfüllungsgehilfen bedient.
(9) Digitale Kommunikation/Plattformen
Für Beeinträchtigungen oder Verzögerungen der Leistungserbringung aufgrund von Störungen bei digitalen Kommunikationsmitteln oder Plattformen haftet die Coach nur nach Maßgabe der Absätze (1) bis (3) und nur, soweit sie die Störung zu vertreten hat. Eine Haftung für Störungen im Verantwortungsbereich von Drittanbietern (z. B. Internet-/Telekommunikationsanbieter, Videokonferenz-Plattformen) ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung – ausgeschlossen.
§ 35 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die der Coach die Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise unmöglich machen oder erheblich erschweren, berechtigen die Coach, die Leistungserbringung für die Dauer der Behinderung und zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen, soweit und solange dies erforderlich ist.
(2) Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, von der Coach nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, flächendeckende oder schwerwiegende Störungen der Energie- oder Telekommunikationsversorgung, Streiks oder vergleichbare Ereignisse.
(3) Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend der Dauer der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(4) Die Coach wird die Kundin über den Eintritt und das voraussichtliche Ende eines Ereignisses höherer Gewalt unverzüglich informieren.
§ 36 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Leistungen werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit erbracht. Die konkrete Laufzeit ergibt sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung/Vertragsbestätigung.
(2) Nach Ablauf der Laufzeit bzw. vollständiger Leistungserbringung endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Das Recht der Kundin zur Kündigung nach § 627 BGB bleibt unberührt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 37 Rechtsfolgen der außerordentlichen Kündigung
(1) Für die Vergütung nach einer Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 628 BGB.
(2) Kündigt die Coach aus einem von der Kundin zu vertretenden wichtigen Grund, behält die Coach den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen; für nicht erbrachte Leistungen besteht kein Vergütungsanspruch.
(3) Kündigt die Kundin aus einem von der Coach zu vertretenden wichtigen Grund, sind bereits geleistete Zahlungen insoweit zu erstatten, als ihnen keine bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen gegenüberstehen.
(4) Maßgeblich ist – soweit sinnvoll berechenbar – insbesondere das Verhältnis bereits durchgeführter Sessions zur insgesamt vereinbarten Session-Anzahl sowie der Umfang bereits erbrachter sonstiger Leistungen (z. B. bereitgestellte Inhalte/Kommunikationsleistungen).
§ 38 Nichtinanspruchnahme der Leistungen
(1) Nimmt die Kundin vereinbarte Termine/Leistungen nicht in Anspruch, obwohl die Coach zur Leistung bereit ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Annahmeverzug, insbesondere § 615 BGB.
(2) Die Coach muss sich anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt bzw. zu erwerben böswillig unterlässt.
(3) Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrechte der Kundin bleiben unberührt.
§ 39 Vertraulichkeit
(1) Die Coach und die Kundin verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen der Coaching- und Begleitungsleistungen erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere persönliche Angaben der Kundin, Inhalte der Coaching-Gespräche, Arbeitsmaterialien, Unterlagen sowie sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen.
(2) Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen,
– die allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt geworden sind,
– deren Offenlegung zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Kundin oder Dritter erforderlich ist,
– deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen erforderlich ist,
– deren Offenlegung zur Wahrung berechtigter rechtlicher Interessen der Coach erforderlich ist, insbesondere im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten.
(3) Die Coach verpflichtet sich, vertrauliche Inhalte mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu schützen. Aufzeichnungen von Coaching-Sitzungen erfolgen nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Kundin in Textform.
(4) Die Kundin verpflichtet sich, Inhalte der Coaching-Sitzungen, Arbeitsmaterialien sowie Zugangsdaten nicht ohne vorherige Zustimmung der Coach an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen. Die Anfertigung oder Weitergabe von Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen der Coaching-Sitzungen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Coach untersagt.
(5) Verstößt eine Vertragspartei schuldhaft gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen, ist die jeweils andere Vertragspartei berechtigt, die ihr nach den gesetzlichen Vorschriften zustehenden Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, geltend zu machen.
§ 40 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte, an den von der Coach bereitgestellten Inhalten, Arbeitsmaterialien, Handouts, Vorlagen, Übungen, Skripten, Videos sowie sonstigen Leistungen verbleiben bei der Coach. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Die Kundin erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den von der Coach bereitgestellten Inhalten, ausschließlich zum eigenen persönlichen Gebrauch im Rahmen der Coaching- und Begleitungsleistungen.
(3) Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung der Inhalte über den eingeräumten Nutzungszweck hinaus, unabhängig davon, ob diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken erfolgt, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Coach in Textform unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung in sozialen Medien oder die Verwendung für andere Personen oder Kontexte.
(4) Verstößt die Kundin schuldhaft gegen die vorstehenden Nutzungs- und Verwertungsbeschränkungen, ist die Coach berechtigt, die ihr nach den gesetzlichen Vorschriften zustehenden Ansprüche geltend zu machen.
(5) Durch die Nutzung der Inhalte erwirbt die Kundin weder Eigentums- noch Urheberrechte an den bereitgestellten Materialien; sämtliche Rechte verbleiben bei der Coach.
§ 41 Kommunikation und Erreichbarkeit
(1) Die Kommunikation zwischen der Coach und der Kundin erfolgt über die im Rahmen des Vertrags vereinbarten Kommunikationskanäle, insbesondere per E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste sowie über Video-Konferenz-Systeme.
(2) Die Coach ist nicht verpflichtet, jederzeit erreichbar zu sein. Anfragen der Kundin werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums beantwortet, in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden an Werktagen. Außerhalb üblicher Geschäftszeiten kann es zu Verzögerungen kommen.
(3) Die Coachingleistungen stellen keine Notfall- oder Krisenintervention dar. In akuten Notfällen, insbesondere bei psychischen Krisen oder Suizidgedanken, ist die Kundin angehalten, unverzüglich professionelle Hilfe (z. B. Telefonseelsorge, Notaufnahme oder Rettungsdienst) in Anspruch zu nehmen und nicht auf eine Reaktion der Coach zu warten.
§ 42 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die Verbraucherin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Für Klagen gegen Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Hat die Verbraucherin bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder ist dieser nicht bekannt, ist der Sitz der Coach nicht-ausschließlicher Gerichtsstand.
(4) Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Angebot, der Vertragsbestätigung und der Datenschutzerklärung die Grundlage des Vertragsverhältnisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Coach und der Kundin haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(5) Ein Verzicht auf die Geltendmachung eines Rechts stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
(6) Vertragssprache ist deutsch.

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